Altenheim / Pflegeheim
In Pflegeheimen wohnen pflegebedürftige Menschen dauerhaft und werden rund um die Uhr gepflegt und versorgt. Pflegeheime dürfen jedoch nicht mit Wohnheimen verwechselt werden, obwohl auch in solchen Heimen oft die gleiche Klientel wie in Pflegeheimen untergebracht ist. Ursprünglich als Wohnheime konzipiert, haben sich in den letzten 10 Jahren auch die Altenheime zunehmend zu reinen Pflegeheimen entwickelt. In Pflegeheimen findet auch die sogenannte Kurzzeitpflege statt, ein zeitlich befristeter Aufenthalt zur Überbrückung von Ausnahmesituationen. Pflegeheime unterstehen zum Schutz der HeimbewohnerInnen der staatlichen Heimaufsicht. Wichtige Regelungen zu baulicher Ausstattung, Personalausstattung und Heimvertrag regelt hier das sogenannte Heimgesetz. Wenn Sie mehr Leistungen und einen höheren Standard wünschen, ist möglicherweise eine Seniorenresidenz für Sie am besten geeignet.
Altenwohnheim
In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht aber die soziale Integration des zu Betreuenden, nicht die Pflege. Manche Wohnheime verfügen über so genannte Pflegeabteilungen, in denen die Bewohner während einer Krankheit vorübergehend, oder aber auch bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit permanent gepflegt werden. Andere Heime pflegen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Appartement, soweit der gesundheitliche Zustand des Bewohners und die Möglichkeiten des Pflegedienstes dies zulassen. Es gibt aber auch Altenwohnheime, in denen im Fall einer Pflegebedürftigkeit keine Betreuung möglich ist, so dass in einem solchen Fall die Verlegung in ein Pflegeheim erforderlich wird. Zudem sollte das Wohnheim mit dem Sozialhilfeträger eine Pflegekosten- vereinbarung angeschlossen haben. Ansonsten könnte es passieren, dass der Bewohner die Pflegeleistungen zunächst selbst bezahlen muß und nur einen Teil erstattet bekommt.
Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man eine auf wenige Tage bis hin zu einem Monat zeitlich befristete Versorgung und Betreuung, von pflegebedürftigen Menschen in einer Pflegeeinrichtung. Alternativ kann dies in gewissen Situationen auch von einem Pflegdienst durchgeführt werden. Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich bestimmte Notsituationen überbrücken, z.B. wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzzeitig verschlechtert. Häufig wird die Kurzzeitpflege auch dazu genutzt, nach einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorzubereiten. Wenn Sie eine Kurzzeitpflege während der Haupturlaubszeit planen, sollten Sie dies frühzeitig in der entsprechenden Pflegeeinrichtung anmelden.
Pflegedienst - Ambulante / häusliche Pflege
Ambulante Pflege oder auch häusliche Pflege durch einen Pflegedienst findet in den „eigenen vier Wänden“ des pflegebedürftigen Menschen statt. Diese Form der Pflege ermöglicht es dem Pflegebedürftigen weiterhin im familiären Umfeld zu leben, ohne Unterbringung in einem Pflegeheim oder Krankenhaus. Der Gepflegte bzw. seine Angehörigen bestimmen in Abstimmung mit dem Pflegedienst, welche Leistungen erbracht werden sollen. Das Angebot der ambulanten Pflegedienste kann sehr unterschiedlich sein. Manche erbringen ausschließlich Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft, andere haben sich auch auf die intensivmedizinische Versorgung spezialisiert. Fast jeder Pflegedienst bieten jedoch Dinge wie „warmes Mittagessen“, Friseur oder Kosmetik, die Versorgung von Pflanzen oder Haustieren und die Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen an. Den notwendigen Pflegeumfang sollten Sie daher vorher gegebenenfalls mit einem Arzt absprechen und überlegen, welche Dinge von Angehörigen oder Bekannten übernommen werden können. Vergleichen Sie mehrere Dienste, da die Angebote und Preise unterschiedlich sind. Außerdem sollten Sie überprüfen ob eine Betreuung durch den Pflegedienst auch nachts und am Wochenende möglich ist, wie die Qualifikation der Pflegekräfte ist und ob die zu betreuende Person gleich bleibt oder sich mit anderen Pflegekräften abwechselt.
Betreutes Wohnen
Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleistet wird. Die Bewohner schließen mit dem Vermieter der Wohnungen einen Vertrag ab, der dem Mietrecht unterliegt. Zusätzlich zum Mietvertrag können bei Bedarf außerdem Verpflegung, hauswirtschaftliche Dienste, Pflege und Betreuung von speziellen Diensten angefordert werden. Der Bewohner entscheidet, was er davon in Anspruch nehmen will. Er zahlt eine Monatsmiete und die Kosten für die zusätzlichen Leistungen. Das sogenannte Heimrecht findet hier keine Anwendung. Betreutes Wohnen, bedeutet dass je nach Bedarf verschiedene Formen der Betreuung in Anspruch genommen werden können. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von ihrem Einzelfallhelfer oder einem ambulanten Pflegedienst erhalten, je nach Bedarf wenige Stunden pro Woche oder mehr. Oberstes Ziel des betreutem Wohnen ist es, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.
Seniorenresidenz
Für die Pflegeform der Seniorenresidenz gibt es keine eindeutige Defintion, sie gilt aber als die gehobene Form des betreuten Wohnens. Seniorenresidenzen sind daher eher mit einem Hotel als mit einem Altenheime vergleichbar. In einer Seniorenresidenz leben Sie jedoch in Ihrer privaten Wohnung mit eigenen Möbeln und Erinnerungsstücken. Auch Haustiere sind häufig kein Problem. Auch Extras wie Schwimmbäder, Fitnessräume oder hauseigene Cafés können in der Seniorenresidenz vorhanden sein. Frühstück, Mittagessen und andere Serviceleistungen können die Bewohner zusätzlich wählen. Die Seniorenresidenz bietet darüber hinaus die Gewissheit, immer gut umsorgt zu sein. Je nach Bedarf können umfangreiche Betreuungs- sowie Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. Jedoch hat dieser Luxus auch seinen Preis.
Senioren Wohngemeinschaften
Eine Senioren Wohngemeinschaft ist in einigen Punkten mit einer Studenten Wohngemeinschaft vergleichbar. Gewisse Räumlichkeiten wie z.B. die Küche werden gemeinsam genutzt, jedoch hat jeder Bewohner seine eigenen Rückzugsmöglichkeiten und kann sich seine Selbstständigkeit wahren. Da mehrere Bewohner zusammen leben, gibt es immer eine Gemeinschaft und Ansprechpartner. Sollte Hilfe benötigt werden, kann diese durch Familie, Freunde oder einen externen Pflegedienst geleistet werden. Es ist jedoch recht schwer geeigneten Wohnraum und interessierte Mitbewohner zu finden. Werden private externe Pflegedienste beschäftigt, kann dies jedoch teurer als die Unterbringung in einem Pflegeheim sein.
Bevor Sie sich daher für ein Leben im Heim entscheiden, sollten Sie folgendes überprüfen:
Läßt Ihre wohnliche/familiäre/körperliche Situation einen Verbleib in Ihrer Wohnung nach eventuellen Anpassungsmaßnahmen und bei Inanspruchnahme ambulanter Pflege zu?
Wäre Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen durch Inanspruchnahme teilstationärer Pflegeangebote (z. B. Kurzzeitpflege oder Pflegedienst) zu helfen?
Kommt für Ihre Lage nur noch ein stationäres Angebot in Frage? Sollten Sie sich für ein stationäres Angebot entscheiden, beziehen Sie möglichst eine Person Ihres Vertrauens mit ein, die Ihnen evtl. Wege abnimmt und Ihnen bei der Entscheidungsfindung hilft.
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